Flüchtlingsbegriff
Das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention), das Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist, benutzt einen engen Begriff: Als Flüchtling (»Refugee«)gilt demnach eine Person, die sich »aus wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe
Quellenangabe