Recht
Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist dreistufig. Eingangsinstanz in Zivil- und Strafsachen sind (mit wenigen Ausnahmen) die 27 Amtsgerichte, erste Rechtsmittelinstanz die 6 Berufungsgerichte. Oberste Instanz ist der Oberste Gerichtshof (Korkei oikeus bzw. Högsta domstolen) in Helsinki. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist hingegen zweistufig; 8 Verwaltungsgerichte bilden die Eingangsinstanz, über Rechtsmittel entscheidet der Oberste
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