Religion
Die Verfassung (Artikel 11) garantiert die Religionsfreiheit. Grundlage der Religionspolitik ist das 2004 verabschiedete Religionsgesetz (löst das Religionsgesetz von 1922 ab und enthält u. a. Neuregelungen zu Fragen des Kirchenaustritts, der Religionsmündigkeit, spezieller Steuervorschriften, der Staatsleistungen an die Religionsgemeinschaften). Offiziell durch den Staat als »Nationalkirchen« anerkannt sind die Finnische Evangelisch-Lutherische
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