Fideikommiss
Fide|ikommiss [von lateinisch fidei commissum »zu treuen Händen belassen«] das, -es/-e, in Sachsen Familienanwartschaft,
eine Einrichtung des deutschen Rechts, wonach ein Familienvermögen, meist Grundbesitz, ungeteilt in der Hand eines Familienmitgliedes blieb, der Inhaber aber in der Verfügung unter Lebenden und von Todes wegen beschränkt war und nur den Ertrag des Vermögens zur freien Verfügung erhielt. Vollstreckungen in das Vermögen wegen Schulden des Inhabers waren
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