Feldgemeinschaft

Feldgemeinschaft, verschiedene Formen kollektiven nicht staatlichen Rechts am Boden im Unterschied zum freien Landbesitz. Dazu gehören: 1) gemeinsam genutztes Gemeineigentum, 2) Gemeineigentum, das in periodischer Auf- und Umteilung Einzelnen zur Nutzung gegeben wird, und 3) der Flurzwang. Beispiele für Feldgemeinschaften sind der russische Mir, die südslawische Zadruga und die

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