Privateigentum

Privat|eigentum, das in die persönliche Verfügungs-, Bestimmungs- und Nutzungsmacht des Einzelnen gestellte Eigentum im Unterschied zum Eigentum der öffentlichen Hand (dem Verwaltungs- und Finanzvermögen) und v. a. zum Gemeineigentum. Bereits in frühen Kulturen hat es mehr oder weniger stark ausgeprägte Formen des Privateigentums gegeben, insbesondere wurde früh die Vererbbarkeit

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