Familienunternehmen
Familienunternehmen, meist als Personengesellschaften betriebene erwerbswirtschaftliche Unternehmen, bei denen unter den Gesellschaftern verwandtschaftliche Beziehungen bestehen. Für die steuerliche Anerkennung eines Familienunternehmens müssen die Familienangehörigen die gesetzlichen Mitunternehmereigenschaften (z. B. keine Beschränkung bei der Ausübung der Gesellschafterrechte, angemessene Gewinnbeteiligung u. a.) erfüllen. Familienunternehmen werden aufgrund der Haftungsbeschränkung auch in der Rechtsform
Informationen zum Artikel
Quellenangabe