Familiengesellschaft

Famili|engesellschaft, Gesellschaft, die von Gesellschaftern, zwischen denen verwandtschaftliche oder eheliche Beziehungen bestehen, geprägt ist. Der Rechtsform nach handelt es sich oft um Personenhandelsgesellschaften (besonders um Kommanditgesellschaften), seltener um Kapitalgesellschaften (dann zumeist in Form einer GmbH). Häufig entsteht die Familiengesellschaft durch Aufnahme von Familienmitgliedern in ein einzelkaufmännisch geführtes Unternehmen. Die

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.