Familiengesellschaft
Famili|engesellschaft, Gesellschaft, die von Gesellschaftern, zwischen denen verwandtschaftliche oder eheliche Beziehungen bestehen, geprägt ist. Der Rechtsform nach handelt es sich oft um Personenhandelsgesellschaften (besonders um Kommanditgesellschaften), seltener um Kapitalgesellschaften (dann zumeist in Form einer GmbH). Häufig entsteht die Familiengesellschaft durch Aufnahme von Familienmitgliedern in ein einzelkaufmännisch geführtes Unternehmen. Die
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