Familiengüter
Famili|engüter, das Grundeigentum, dessen Verbleib innerhalb einer bestimmten Familie festgelegt war. Die Art der rechtlichen Gebundenheit war verschieden (Lehen, Familienfideikommisse, Stammgüter, standesherrliches oder fürstliches Hausvermögen). Im 19. Jahrhundert wurden Familiengüter aus politischen und wirtschaftlichen Gründen bekämpft und weithin abgeschafft. Durch Gesetze von 1935 und 1938 wurde die Auflösung der
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