Exklusive

Exklusive [lateinisch] die, -,

der seit dem 17. Jahrhundert erhobene Anspruch katholischer Souveräne, bei der Papstwahl einen Kandidaten als nicht genehm auszuschließen; zum letzten Mal ausgeübt vom Kaiser von Österreich 1903 gegen Kardinal M. Rampolla del Tindaro; von Pius X. 1904 abgeschafft.

Quellenangabe

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