Existenzgründungszuschuss
Existenzgründungszuschuss, monatliche Leistung der Arbeitsverwaltung an Arbeitslose, die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden (bis 30. 6. 2006). Anspruch hatten Existenzgründer (für höchstens drei Jahre), die vor der selbstständigen Tätigkeit Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) bezogen hatten oder in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen waren und im ersten Jahr der selbstständigen Tätigkeit
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