Arbeitsmarktreform

Arbeitsmarktreform, Maßnahmen zur Reform des Arbeitsmarkts zur Senkung der Arbeitslosigkeit in Deutschland bis 2005. Anfang 2002 hatte die Bundesregierung zur Erarbeitung von Vorschlägen hierfür die sogenannte Hartz-Kommission eingesetzt. Deren Vorschläge setzte sie 2002/03 nahezu vollständig mit vier Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I–IV) um. Eckpunkte waren:

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