ex ante (Recht)

ex ante [lateinisch »aus vorher«], besonders im

Recht Bezeichnung für die Beurteilung eines Sachverhalts aus früherer Sicht (»Ex-ante-Betrachtung«); spätere Geschehnisse, die bei der Beurteilung ex ante noch nicht bekannt waren, bleiben außer Betracht; im Gegensatz hierzu steht die Beurteilung ex post (lateinisch »aus danach«) als diejenige aus späterer (nachträglicher) Sicht.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.