Von »Erbgesundheitspolitik« zum Massenmord
Die Umsetzung der »rassenhygienischen« Vorstellungen des NS-Regimes begann unmittelbar nach der Machtergreifung Adolf Hitlers. Das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« (14.7.1933) legalisierte die Zwangssterilisation von psychisch kranken Menschen sowie Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, die von Amtsärzten sowie der Leitung von Pflege-, Kranken-, Heil- und Strafanstalten verordnet werden konnte (bis
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