Verwaltung
Das Land ist in 15 Kreise, 30 Städte und 183 Siedlungen und Dörfer gegliedert. Die Kreisverwaltungen unter Leitung des von der Regierung im Einvernehmen mit der jeweiligen Kreisversammlung ernannten Kreisältesten sind staatliche Behörden. Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind die Städte, Siedlungen und Dörfer. Beschlussorgan ist der für 4 Jahre direkt
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