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Ertragsgemeinderschaft (Recht)

Ertragsgemeinderschaft, Recht:

in der Schweiz eine Form des Gesamthandvermögens, bei der die Gemeinder (Mitglieder der Ertragsgemeinderschaft) die Bewirtschaftung des ihnen gehörenden Gutes einem Einzelnen gegen Entrichtung eines jährlichen Anteils am Ertrag überlassen (Artikel 347 ff. ZGB). Die praktische Bedeutung der Ertragsgemeinderschaft ist gering.

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