Ernennung (Beamtenrecht)

Ernennung, Beamtenrecht:

ein mitwirkungsbedürftiger, gestaltender Verwaltungsakt, durch den ein Beamtenverhältnis nach Art und Inhalt (z. B. Begründung eines Beamtenverhältnisses, Beförderung) festgelegt wird. Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Eine Ernennung kann nicht rückwirkend erfolgen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.