Ernennung (Beamtenrecht)

Ernennung, Beamtenrecht:

ein mitwirkungsbedürftiger, gestaltender Verwaltungsakt, durch den ein Beamtenverhältnis nach Art und Inhalt (z. B. Begründung eines Beamtenverhältnisses, Beförderung) festgelegt wird. Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Eine Ernennung kann nicht rückwirkend erfolgen.

Quellenangabe

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