Anstellung (allgemein)

Anstellung, allgemein

die Übertragung eines Amtes oder Dienstes im öffentlichen oder privaten Bereich, im Beamtenrecht eine Ernennung unter gleichzeitiger erster Verleihung eines Amtes durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde. Die Anstellung unterscheidet sich von der Einstellung dadurch, dass Letztere nur die Begründung eines Beamtenverhältnisses bedeutet, ohne von der Verleihung eines bestimmten Amtes

Quellenangabe

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