Ermahnung
Ermahnung, eine besonders im Jugendstrafverfahren zulässige richterliche Maßnahme, die auf Anregung des Staatsanwalts ergriffen werden kann, wenn der Beschuldigte geständig ist, eine Ahndung des begangenen Unrechts durch Urteil entbehrlich erscheint und das Verfahren eingestellt wird (z. B. § 45 Absatz 3 JGG).
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