Erbfolge
Der Erbe wird entweder vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) bestimmt (gewillkürte Erbfolge) oder mangels solcher Bestimmung vom Gesetz berufen (gesetzliche Erbfolge). – Die gesetzliche Erbfolge ist gegenüber der gewillkürten Erbfolge subsidiär, d. h., sie kommt nur dann zum Zuge, wenn eine Verfügung von
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