Digitales Erbe
Laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vom 12. 7. 2018 unterliegen auch private digitale Daten, wie sie z.B. in E-Mail-Konten oder sozialen Netzwerken gespeichert sind, dem Erbrecht. Verträge mit Online-Anbietern sind demnach Teil des Erbes, so dass Personen, die im Testament eingesetzt sind oder die über die Erbfolge in sämtliche Rechtspositionen
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