Billigkeit (Recht)
Billigkeit, Recht:
die Beurteilung eines Falles nach natürlichem Gerechtigkeitsempfinden, in Ergänzung des positiven (formalen, geschriebenen) Rechts mit dem Ziel einer elastischen Handhabung, insbesondere zur Milderung von Härten, die sich aus der Anwendung der allgemeinen Rechtssätze ergeben können. Dem Erfordernis der Billigkeit trägt z. B. das BGB in den §§ 157, 242 (»Treu
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