Entwicklungsvölkerrecht
Entwicklungsvölkerrecht, Bezeichnung für die Gesamtheit der die internationale Entwicklungspolitik betreffenden völkerrechtlichen Regeln, einschließlich des Rechts der die Nord-Süd-Beziehungen prägenden Institutionen. Der Begriff steht im Zusammenhang mit der in den 60er-Jahren des 20. Jahrhunderts von den Entwicklungsländern erhobenen Forderung nach einer Neuen Weltwirtschaftsordnung (NWWO), die deren im Zuge der Entkolonialisierung erlangte politische Unabhängigkeit auch auf wirtschaftlicher Ebene durchsetzen sollte. Hauptforum der politischen Auseinandersetzung über Inhalt und Ausgestaltung des Entwicklungsvölkerrechts war die UNO, insbesondere die UNCTAD. Nach der weitgehenden Erfolglosigkeit der NWWO ist das Entwicklungsvölkerrecht heute vor allem durch das Konzept der »gemeinsamen und doch unterschiedlichen Verantwortlichkeiten« (englisch »common but differentiated responsibilities«) gekennzeichnet: Danach unterliegen die Entwicklungsländer grundsätzlich den gleichen Verpflichtungen wie die Industriestaaten; Letztere sind aber verpflichtet, die Entwicklungsländer bei deren Erfüllung zu unterstützen, z. B. durch finanzielle Unterstützung und Technologietransfer. Zunehmend wird dies an die Erfüllung von Mindestanforderungen an Staatsleitung und Verwaltung (englisch »good governance«) geknüpft. Auch die im Recht der WTO vorgesehenen Vergünstigungen für Entwicklungsländer sind Bestandteil des Entwicklungsvölkerrechts. Inhaltlich wird zudem über ein Menschenrecht auf Entwicklung (englisch »right to development«) diskutiert. In einem weiteren Sinne drückt der Begriff Entwicklungsvölkerrecht durch seine Finalität – bezogen auf die Überwindung der globalen Entwicklungsdisparitäten – einen Struktur- und Funktionswandel der Völkerrechtsordnung aus.
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