Entwendung

Entwendung, bis 31. 12. 1994 nach Artikel 138 schweizerisches StGB Straftatbestand, den beging, wer jemandem aus Not, Leichtsinn oder zur Befriedigung eines Gelüstes eine fremde, bewegliche Sache von geringem Wert wegnahm. Im Zuge der Neufassung des Vermögensstrafrechts im schweizerischen StGB ist Artikel 138 zum 1. 1. 1995 weggefallen. Die

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