Einvernehmen (Staats- und Verwaltungsrecht)
Einvernehmen, Staats- und Verwaltungsrecht:
das Einverständnis, das ein Gesetzgebungsorgan oder eine Verwaltungsbehörde mit anderen Institutionen herbeiführen muss, bevor eine Maßnahme getroffen werden kann. Im Unterschied hierzu steht das Benehmen, das lediglich auf die Gelegenheit zur Stellungnahme einer anderen Stelle zielt, die jedoch nicht zur Mitentscheidung berufen ist.
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