Einspruchsgesetze

Einspruchsgesetze, in Deutschland Bundesgesetze, die im Gegensatz zu den Zustimmungsgesetzen zu ihrem Inkrafttreten nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, sondern gegen die der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren nur die Möglichkeit des Einspruchs hat, den der Bundestag überstimmen kann.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.