Einspruchsgesetze
Einspruchsgesetze, in Deutschland Bundesgesetze, die im Gegensatz zu den Zustimmungsgesetzen zu ihrem Inkrafttreten nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, sondern gegen die der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren nur die Möglichkeit des Einspruchs hat, den der Bundestag überstimmen kann.
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