Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login

Beharrungsbeschluss

Beharrungsbeschluss, im österreichischen Gesetzgebungsverfahren ein neuerlicher Beschluss des Nationalrats (in den Bundesländern: des Landtags) bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder, durch den der Einspruch des Bundesrats (auf Landesebene: der Bundesregierung) obsolet wird und der Gesetzesbeschluss zu verkünden ist. Ein Beharrungsbeschluss ist nur möglich, wenn dem Bundesrat kein

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.