Sozialgeschichte
Die Aneignung von Gegenständen und die Verfügung über sie ist ein Moment des natürlichen Lebensprozesses und als solches zunächst unabhängig von spezifischen Gesellschaftsformen. Sofern es sich beim Eigentum darum handelt, zu definieren, was legitimerweise von Einzelnen (exklusiv) besessen werden darf und wie weit die Verfügungsgewalt reicht, hängt der Eigentumsbegriff vom
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