Eheschließung
Hauptquellen des Eherechts sind das Grundgesetz und das BGB (4. Buch »Familienrecht«). Die Ehe wird in Deutschland als Rechtsinstitut durch das Grundgesetz (Artikel 6) geschützt; sie ist als vorgegebene Institution die frei gewählte Vereinigung eines Mannes und einer Frau oder eines gleichgeschlechtlichen Paares zu einer umfassenden, grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft. Artikel
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar