Eheschließung

Hauptquellen des Eherechts sind das Grundgesetz und das BGB (4. Buch »Familienrecht«). Die Ehe wird in Deutschland als Rechtsinstitut durch das Grundgesetz (Artikel 6) geschützt; sie ist als vorgegebene Institution die frei gewählte Vereinigung eines Mannes und einer Frau oder eines gleichgeschlechtlichen Paares zu einer umfassenden, grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft. Artikel

Quellenangabe

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