Echtlosigkeit (altdeutsches Recht)
Echtlosigkeit, altdeutsches Recht:
Status desjenigen, dem die Rechtsfähigkeit fehlte (altdeutsch ēlos, »gesetzlos«). Echtlosigkeit bestand durch Abstammung von echtlosen Eltern oder trat durch Strafurteil oder Acht ein und hatte Verwirkung von Ehre und Rechtsschutz zur Folge.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe