Interesse (Recht)

Interesse [unter Einfluss von französisch intérêt »Anteil(nahme)« zu lateinisch interesse »von Wichtigkeit sein«, mittellateinisch substantiviert im Sinne von »Nutzen«, »Vorteil«, »Gewinn«] das, -s/-n, Recht:

1) im Privatrecht der in Geld schätzbare Wert eines bestimmten Gutes, den dieses für eine bestimmte Person hat. Es kommt nicht auf den objektiven Verkehrswert an, sondern darauf, welchen Wert das Gut gerade für diese Person hat (subjektiver Wert). Der Begriff des Interesses deckt sich mit dem des Schadens,

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