Dreizeugentestament
Dreizeugentestament, Nottestament, das durch mündliche Erklärung gegenüber drei Zeugen errichtet wird (§ 2250 BGB); gemäß § 2252 BGB verliert das Testament drei Monate nach Errichtung seine Gültigkeit, wenn der Erblasser überlebt.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe