Seetestament
Seetestament, außerordentliches Testament, das während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichtet werden kann (§ 2251 BGB). Das Seetestament ist nur wirksam, wenn noch zu Lebzeiten des Erblassers eine Niederschrift darüber angefertigt worden ist; es verliert grundsätzlich seine
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