Dragodoktrin
Dragodoktrin, durch den argentinischen Außenminister Luis María Drago (* 1859, † 1921) anlässlich der deutsch-britisch-italienischen Blockade Venezuelas (1902–03) in Fortführung der Calvodoktrin formulierter Grundsatz, dem zufolge jede militärische Aktion eines ausländischen Gläubigerstaates zur Durchsetzung seiner Forderungen gegen ein Schuldnerland unzulässig sei. In abgeschwächter Form wurde die Doktrin als
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