Distanzgeschäft
Distanzgeschäft, Distanzkauf, Fernkauf,
Sonderform eines Vertrages unter Abwesenden; Geschäft, bei dem nach Handelsbrauch der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Ware an seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung als Erfüllungsort zu übersenden; im Gegensatz zum Platzkauf, Kauf innerhalb einer Ortschaft. Beim Distanzgeschäft gelten die Regeln des Versendungskaufs nicht.
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