Direkte Demokratie in Deutschland

Direkte Demokratie auf Bundesebene

Art. 20 des Grundgesetzes (GG) sieht vor, dass die Staatsgewalt vom Volk durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird. Der Begriff »Abstimmungen« deutet darauf hin, dass es neben Wahlen, die die wichtigste Mitwirkungsmöglichkeit in einer repräsentativen Demokratie sind, auch direktdemokratische Elemente geben soll. In Art. 76 GG, der die Gesetzgebung regelt, steht aber

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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