Mindeststandards, Stimmberechtigung, Verfahrensregelungen
Die inhaltlichen Regelungen zur direkten Demokratie in den Kantonen sind deren Sache, d. h., sie werden durch kantonales Recht geregelt. Die Bundesverfassung schreibt allerdings Mindeststandards vor: Nach Art. 51 Abs. 1 Satz 2 Bundesverfassung bedarf jede Kantonsverfassung bei ihrer Verabschiedung der Zustimmung des Volkes in einer Volksabstimmung und es muss eine Volksinitiative auf
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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