Direkte Demokratie auf Kantonsebene
Direkte Demokratie in den Kantonen gibt es nur in Bezug auf Gegenstände, für die der Kanton zuständig ist. Volksinitiativen mit Inhalten, die sich auf Bundesrecht beziehen, richten sich nach der Bundesverfassung und entsprechenden bundesrechtlichen Ausführungsgesetzen.
Mindeststandards, Stimmberechtigung, Verfahrensregelungen
Formen der Volksabstimmung auf Kantonsebene
Ein Beispiel: Der Kanton Zürich
Landsgemeinde
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe