Neuzeit
Seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wurde das deutsche Recht immer mehr von fremden Rechten beeinflusst, am stärksten durch die Rezeption des spätrömischen Rechts und der zeitgenössischen italienischen Jurisprudenz. Das römische Recht sollte zwar nur ergänzend (subsidiär) gelten und die Land- und Ortsrechte vervollkommnen, doch wurden diese vielfach romanisiert.
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