germanische Volksrechte
germanische Volksrechte, Stammesrechte, veraltet Leges Barbarorum,
älteste, im 5.–9. Jahrhundert in drei Gruppen entstandene Rechtsaufzeichnungen der germanischen Stämme.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar