Enzyklopädie

Enzyklopädie
Login
Deutsches Recht

Germanische Zeit und Mittelalter

Zunächst als mündlich überliefertes Gewohnheitsrecht durch die Volksgerichte (Thing) kleinstaatlicher Verbände entwickelt, wurde das germanische Recht in der Völkerwanderungszeit zum Stammesrecht (germanische Volksrechte); hinzu trat im Fränkischen Reich das auf königlichen Verordnungen (Kapitularien) beruhende Reichsrecht. Als diese Quellen in Vergessenheit gerieten, entwickelte sich das Recht wieder allein durch

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.