Fern- und Nahverkehr, Güterverkehr
Der Fernverkehr (DB Fernverkehr; Eisenbahn, Schnellverkehr) muss ohne Zuschüsse eigenwirtschaftlich arbeiten. Für den Nahverkehr stellt der Bund aufgrund des Regionalisierungsgesetzes von 1996 den Ländern Regionalisierungsmittel zur Verfügung, mit denen sie oder beauftragte Körperschaften Nahverkehrsleistungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), z. B. DB Regio, bestellen und bezahlen können. Diesen fließen neben dem Bestellungsentgelt
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar