deontische Logik
deontische Logik [zu griechisch déon »die Pflicht«, »das Erforderliche«] die, -, Deontik,
Bereich der formalen Logik, der normative Aussagen (z. B. »Es ist erlaubt, dass ...«, »Es ist verboten, dass ...«) auf ihre formallogischen Beziehungen hin untersucht. Die deontische Logik wird als ein Spezialfall der Modallogik behandelt, wobei die Begriffe des Erlaubtseins, des Verbotenseins und der Verpflichtung zu den modallogischen Grundbegriffen der
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