Deliktsfähigkeit (Privatrecht)
Deliktsfähigkeit, Privatrecht, die Verantwortlichkeit für einen aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schaden.
Deliktsunfähig sind v. a. Kinder unter sieben Jahren und Personen, die sich in einem nicht selbst verschuldeten Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden (§§ 827, 828 Absatz 1 BGB). Bei nicht vorsätzlich herbeigeführten Unfällen mit einem Kfz, einer Schienen- oder
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