Deckungsfähigkeit
Deckungsfähigkeit, Möglichkeit, die bei einem Ausgabenansatz des Haushaltsplans eingesparten Mittel bei einem anderen Haushaltstitel für höhere Ausgaben als veranschlagt zu verwenden. Bei gegenseitiger Deckungsfähigkeit sind die Mittel gegenseitig austauschbar, bei einseitiger Deckungsfähigkeit dürfen die bei einem (deckungsverpflichteten) Titel eingesparten Mittel zur Verstärkung eines anderen (deckungsberechtigten) Titels herangezogen
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar