Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten
Im Internet-Zeitalter können Daten in Sekundenschnelle in alle Welt übermittelt werden; die Zulässigkeit einer solchen Übermittlung bedarf deshalb einer rechtlichen Regelung. Nach der EG-Datenschutzrichtlinie und den entsprechenden nationalen Umsetzungsvorschriften war (ebenso wie es heute nach der DSGVO der Fall ist) die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten (d. h. Nicht-EU-Staaten)
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe