Recht
An der Spitze der Gerichtsbarkeit steht der Oberste Gerichtshof mit weitgehenden Kontrollbefugnissen gegenüber den nachgeordneten Gerichten. Die Richter werden vom Präsidenten aufgrund von Vorschlagslisten des jeweils übergeordneten Gerichts ernannt; die 21 Richter am Obersten Gerichtshof müssen durch den Senat bestätigt werden. Das Verfassungsgericht prüft u. a. die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen,
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