Buße (Recht)

Buße [ursprünglich »Nutzen«, »Vorteil« (verwandt mit neuhochdeutsch besser)], Recht:

im germanischen Recht eine Entschädigung, die als Ersatz für blutige Vergeltungen entrichtet wurde. – Im Strafgesetzbuch bis 1974 eine neben der Strafe zu zahlende Entschädigung. Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch 1974 hat diese Vorschriften beseitigt. Hingegen kann eine Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in der Fassung vom 19. 2. 1987 (mit

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