Verkehrsverstöße
Verkehrsverstöße, Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr, die den Tatbestand einer Straftat (z. B. fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Straßenverkehrsgefährdung) oder einer Ordnungswidrigkeit (z. B. nach dem StVG, der StVO, der StVZO, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, FZV , der Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) erfüllen können. Bei Straftaten gilt grundsätzlich das Legalitätsprinzip (Staatsanwaltschaft ist zur Verfolgung verpflichtet), doch
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