Bürgerministerium
Bürgerministerium, Bezeichnung für das nach der Dezemberverfassung in der zisleithanischen Reichshälfte von Dezember 1867 bis 12. 4. 1870 regierende Kabinett, dem überwiegend – wenn zum Teil auch geadelte – Minister bürgerlicher Herkunft angehörten. Es stützte sich v. a. auf die deutschliberalen Kräfte. Ministerpräsidenten waren: C. Fürst von Auersperg (bis September 1868), E. Graf von Taaffe
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